Bedrohung - Strafmaß und Verjährung
Was tun, wenn man etwas Unrechtes sieht oder hört?
Gesetzliche Regelung
Wenn Sie Zeuge einer Bedrohung werden, haben Sie laut § 241 des Strafgesetzbuches (StGB) die Pflicht, dies der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu melden. Eine Bedrohung liegt vor, wenn jemand einem anderen einen empfindlichen Nachteil ankündigt, den er selbst oder ein Dritter ausführen wird.
Strafmaß
Das Strafmaß für eine Bedrohung kann je nach Schwere der Tat variieren. In der Regel wird eine Bedrohung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet. In besonders schweren Fällen kann das Strafmaß bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe betragen.
Verjährung
Die Verjährungsfrist für eine Bedrohung beträgt fünf Jahre. Nach Ablauf dieser Frist kann die Tat nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.
Wie erstatte ich Anzeige?
Um eine Bedrohung anzuzeigen, können Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle oder an die Staatsanwaltschaft wenden. Sie sollten dabei so genau wie möglich schildern, was Sie gesehen oder gehört haben, und gegebenenfalls Zeugen benennen können.
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